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BVerfG: Pressemitteilung Nr. 63/2010 vom 17. August 2010
Beschluss vom 21. Juli 2010 - 1BvR 611/07, 1BvR 2464/07
BGH: Änderung der Rechtsprechung zur Berechnungsgrundlage für Pflichtteilsergänzungsansprüche
BGH: Änderung der Rechtsprechung zur Berechnungsgrundlage für Pflichtteilsergänzungsansprüche nach § 2325 Abs. 1 BGB bei widerruflicher Bezugsrechtseinräumung im Rahmen von Lebensversicherungsverträgen
BGH, Urteile vom 28. April 2010 - IV ZR 73/08 und IV ZR 230/08
Der insbesondere für das Versicherungsvertragsrecht und das Erbrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die seit Schaffung des BGB umstrittene Rechtsfrage neu beurteilt, auf Grundlage welchen Werts ein Pflichtteilsberechtigter eine Ergänzung nach § 2325 Abs. 1 BGB verlangen kann, wenn der Erblasser die Todesfallleistung einer von ihm auf sein eigenes Leben abgeschlossenen Lebensversicherung mittels einer widerruflichen Bezugsrechtsbestimmung einem Dritten schenkweise zugewendet hat.