Tipps & Aktuelles zum Erbrecht

Vorsicht bei Erbausschlagung

Datum: 21.04.2012 | Im Erbrecht hält sich hartnäckig der Irrtum, dass der überlebende Elternteil alles allein erbt, wenn keine anderen Verfügungen getroffen wurden.
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Pflichtteilsberechtigter Erbe darf Nachlassaufstellung einsehen

Datum: 20.04.2012 | Ein pflichtteilsberechtigter Erbe hat ein berechtigtes Interesse daran, zu erfahren, welchen Umfang der Nachlass hat und damit auch, wie hoch sein
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Testament: „Gleichzeitiges Ableben“ nur bei zeitlich engem Zusammenhang

Datum: 25.03.2012 | Bei der Testamentsgestaltung ist es häufig üblich, dass sich Ehepartner gegenseitig als Erben einsetzen (Berliner Testament). Manche Paare sorgen
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Aussteuer geht vom Pflichtteil ab

Datum: 25.03.2012 | Hat ein Pflichtteilsberechtigter vom Erblasser zu dessen Lebzeiten eine größere Geldzuwendung erhalten, die als Ausstattung (im Volksmund
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Vorerbe darf Erbe nicht zu billig verkaufen

Verfügt ein Vorerbe über das Erbe zu Lasten eines Nacherben, indem er es zu billig verkauft, ist dieses Geschäft ungültig. Der Nacherbe kann in einem solchen Fall bei Antritt seiner Erbfolge das Erbe vom Käufer zurück verlangen. Die 1997 verstorbene Frau setzte zwei Personen als Vorerben und die spätere Klägerin als Nacherbin ein. Beide Vorerben sind mittlerweile verstorben.Zum Nachlass der Erblasserin gehörte umfangreicher Immobilienbesitz. Einer der beiden Vorerben tauschte die Grundstücke gegen ein anderes Grundstück sowie die Summe von 185.000 Euro.

Die Nacherbin wollte nun die Rückübertragung der Grundstücke erreichen. Der Grundstückstauschvertrag sei ungültig, da der Vorerbe die Grundstücke zu billig abgegeben habe.

Die Richter gaben ihr Recht. Eine vom Vorerben vorgenommene Verfügung über das Erbe, die unentgeltlich erfolgte, sei ungültig,wenn sie den Nacherben erheblich benachteilige. Eine solche „unentgeltliche Verfügung“ liege bereits dann vor, wenn der Vorerbe Teile aus der Erbmasse ohnegleichwertige Gegenleistung weggebe.

Der Vorerbe hätte außerdem erkennen können und müssen, dass die Gegenleistung, die er für die Grundstücke erhielt, nichtangemessen gewesen sei. Die ordnungsgemäße Verwaltung des Nachlasses, zu der erverpflichtet gewesen wäre, hätte eine Schätzung des Grundstückswerts erforderlich gemacht.