Tipps & Aktuelles zum Erbrecht

Vorsicht bei Erbausschlagung

Datum: 21.04.2012 | Im Erbrecht hält sich hartnäckig der Irrtum, dass der überlebende Elternteil alles allein erbt, wenn keine anderen Verfügungen getroffen wurden.
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Pflichtteilsberechtigter Erbe darf Nachlassaufstellung einsehen

Datum: 20.04.2012 | Ein pflichtteilsberechtigter Erbe hat ein berechtigtes Interesse daran, zu erfahren, welchen Umfang der Nachlass hat und damit auch, wie hoch sein
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Testament: „Gleichzeitiges Ableben“ nur bei zeitlich engem Zusammenhang

Datum: 25.03.2012 | Bei der Testamentsgestaltung ist es häufig üblich, dass sich Ehepartner gegenseitig als Erben einsetzen (Berliner Testament). Manche Paare sorgen
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Aussteuer geht vom Pflichtteil ab

Datum: 25.03.2012 | Hat ein Pflichtteilsberechtigter vom Erblasser zu dessen Lebzeiten eine größere Geldzuwendung erhalten, die als Ausstattung (im Volksmund
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Gemeinschaftliches Testament von Eheleuten gilt nach Scheidung und Wiederheirat nicht weiter

Gehen geschiedene Eheleute erneut miteinander eine Ehe ein, lebt ein gemeinschaftliches Testament aus der ersten gemeinsamen Ehe nicht wieder auf. Ein Ehepaar hatte 1970 geheiratet und während der Ehe ein gemeinschaftliches Testament in notarieller Form aufgesetzt.

In dem Testament setzten sich die beiden Ehepartner wechselseitig zu Alleinerben ein. 1987 ließ sich das Paar scheiden, nahm jedoch 1994 die Beziehung wieder auf. Im Februar 2009, einen Tag vor dem Tod des Mannes, heiratete das Paar erneut. Die Witwe beantragte einen Erbschein, der sie auf der Grundlage des gemeinschaftlichen Testaments aus dem Jahre 1979 als Alleinerbin ausweisen sollte.

Das Nachlassgericht wies jedoch den Antrag ab, da das gemeinschaftliche Testament durch die Scheidung unwirksam geworden sei. Ein übereinstimmender Wille der Eheleute, das Testament im Falle einer Scheidung und späteren Wiederheirat fortgelten zu lassen, konnte das Gericht nicht feststellen. Die gegen diese Entscheidung gerichtete Beschwerde der Witwe wies das Landgericht zurück, wogegen sie wiederum Beschwerde einlegte. Ohne Erfolg. Die Richter folgten der Argumentation des Nachlassgerichts.

Ergänzend wiesen sie unter anderem darauf hin, welche Auswirkungen es hätte, würde man davon ausgehen, dass ein solches Testament dauerhaft in Kraft bliebe. Es entstünde dann nämlich ein unauflösbarer Widerspruch, wenn etwa einer der geschiedenen Eheleute in der Zwischenzeit eine anderweitige, dem gemeinsamen Testament widersprechende letztwillige Verfügung treffen würde.

Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 26. August 2010 (AZ: I-15 Wx 317/09)