Europäisches Nachlasszeugnis
Die EU-Kommission will bei internationalen Erbfällen ein einziges Erbstatut durchsetzen und ein Europäisches Nachlasszeugnis einführen. Die Stellungnahme des Erbrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins vom Januar 2010 zu dem Vorschlag für eine Verordnung der EU-Kommission vom 14.10.2009 (Erbrechtsverordnung, KOM (2009) 154) finden Sie nachfolgend.