Entwurf 2. Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder
Stellungsnahme des Erbrechsausschusses des Deutschen Anwaltsvereins: Der Gesetzgeber will nichteheliche und eheliche Kinder rechtlich grundsätzlich gleichstellen. Er kommt damit den Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention und denen des Grundgesetzes nach. Der Erbrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins hat sich mit dem jetzt vorgelegten Gesetzesentwurf eingehend auseinandergesetzt."