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Die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein stellt Ihnen Nachrichten aus dem Bereich des Erbrechts zur Verfügung - aktuelle Downloads zu Gesetzen, Stellungnahmen oder Entwicklungen im Erbrecht finden Sie auch unter "AKTUELLE DOWNLOADS"
Ungleichbehandlung von Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern bei der Erbschaftsteuer verfassungswidrig
Eingetragene Lebenspartner werden in Bezug auf Erbschafts- und Schenkungssteuer erheblich stärker belastet als Ehepaare. Diese Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft ist verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am 21. Juli 2010 (Az: 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07).
Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens ist nicht strafbar
Das Landgericht hat den Angeklagten P. wegen versuchten Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Die ursprünglich mitangeklagte Frau G. hat das Landgericht rechtskräftig freigesprochen. Der Angeklagte ist ein für das Fachgebiet des Medizinrechts spezialisierter Rechtsanwalt. Nach den Feststellungen des Landgerichts beriet er die beiden Kinder der 1931 geborenen Frau K., nämlich die mitangeklagte Frau G. und deren inzwischen verstorbenen Bruder. Frau K. lag seit Oktober 2002 in einem Wachkoma. Sie wurde in einem Pflegeheim über einen Zugang in der Bauchdecke, eine sog. PEG-Sonde, künstlich ernährt.
Änderung des Erbschaftsteuergesetzes geplant
Der rund 150 Seiten umfassende Referentenentwurf der Bundesregierung für ein Jahressteuergesetz 2010 enthält auch weitere einschneidende Änderungen des Erbschaftsteuergesetzes. Die Ausschüsse Steuerrecht und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein haben hierzu im April 2010 Stellung genommen.Hier die Stellungnahme als pdf downloaden
BGH ändert Berechnungsgrundlage für Pflichtteilsergänzungsansprüche
Mitteilung Nr. 89/2010 der Pressestelle Bundesgerichtshof:Der insbesondere für das Versicherungsvertragsrecht und das Erbrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die seit Schaffung des BGB umstrittene Rechtsfrage neu beurteilt, auf Grundlage welchen Werts ein Pflichtteilsberechtigter eine Ergänzung nach § 2325 Abs. 1 BGB* verlangen kann, wenn der Erblasser die Todesfallleistung einer von ihm auf sein eigenes Leben abgeschlossenen Lebensversicherung mittels einer widerruflichen Bezugsrechtsbestimmung einem Dritten schenkweise zugewendet hat.
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