Terminhinweise

7. Deutscher Erbrechtstag

Tipps & Aktuelles zum Erbrecht

Ergänzungen auf einer Fotokopie des Originaltestaments müssen unterschrieben sein

Date: 25.01.2012 | Fügt der spätere Erblasser auf einer Kopie seines Testaments Änderungen oder Ergänzungen ein oder streicht Passagen, so muss er diese Kopie
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Recht des Pflichtteilsberechtigten auf Grundbucheinsicht

Date: 25.01.2012 | Erben haben ein Interesse daran festzustellen, welches Vermögen der Verstorbene hatte. Dazu gehören auch Immobilien oder die Nießbrauchrechte an
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Gemeinschaftliches Testament von Eheleuten gilt nach Scheidung und Wiederheirat nicht weiter

Date: 25.12.2011 | Gehen geschiedene Eheleute erneut miteinander eine Ehe ein, lebt ein gemeinschaftliches Testament aus der ersten gemeinsamen Ehe nicht wieder auf.
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Kein Erbschein für Inkassounternehmen

Date: 25.12.2011 | Inkassounternehmen werden immer „umtriebiger“. Diese und andere wirtschaftlich tätige Unternehmen versuchen vermehrt, den „erbrechtlichen
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News


Die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein stellt Ihnen  Nachrichten aus dem Bereich des Erbrechts zur Verfügung - aktuelle Downloads zu Gesetzen, Stellungnahmen oder Entwicklungen im Erbrecht finden Sie auch unter "AKTUELLE DOWNLOADS"


EU kritisiert Erbschaftsteuerbestimmungen

Die Europäische Kommission hat Deutschland förmlich aufgefordert, seine Erbschaft- und Schenkungsteuerbestimmungen zu ändern, weil damit Bewohner anderer EU-Mitgliedstaaten diskriminiert werden, was einen Verstoß gegen das EU-Recht auf freien Kapitalverkehr darstellt. Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer „mit Gründen versehenen Stellungnahme“, dem zweiten Schritt eines EUVertragsverletzungsverfahrens.

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Kein Erbe zur Annahme bereit – Bestatter muss auf sein Geld warten

Wer Erbe ist, sollte zunächst immer prüfen, ob er das Erbe annimmt. Denn oft sind die Schulden des Erblassers höher als der Wert des Erbes. Daher ist es die Aufgabe des Nachlassgerichts, Erben zu finden. Fraglich ist aber immer wieder, was mit den Rechnungen geschehen soll, die weiter auflaufen, wenn ein Erbe noch nicht ermittelt ist. Hinsichtlich der Kosten für die Bestattung hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden jetzt entschieden, dass das Nachlassgericht nicht zugunsten des Bestattungsunternehmers anordnen darf, dass dessen Rechnung von einem Konto des Verstorbenen beglichen wird, bevor ein annahmebereiter Erbe ermittelt wurde.

Das Nachlassgericht müsse die Interessen des endgültigen Erben berücksichtigen, nicht die des Bestatters. Ist der Betrag bereits ausgezahlt und wird erst danach der Fiskus als Erbe festgestellt, so hilft ihm diese Entscheidung jedoch nicht: „Eine Beschwerde des später als Erbe festgestellten Fiskus, der die Überschuldung des Nachlasses geltend macht, ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses grundsätzlich unzulässig, wenn die Anordnung bereits durchgeführt worden ist“, so die Richter. Nachdem alle bekannten gesetzlichen Erben der Verstorbenen die Erbschaft ausgeschlagen hatten, stellte das Nachlassgericht fest, dass ein anderer Erbe als der Freistaat Sachsen nicht vorhanden war. Zwischenzeitlich hatte das Nachlassgericht zu Gunsten des Unternehmers, der die Bestattung der Erblasserin übernommen hatte, beschlossen, dass dessen Rechnungen "vom Girokonto der Verstorbenen bzw. vom Bausparkonto als Nachlassverbindlichkeit zu begleichen“ seien.

Als der Freistaat Sachsen beim OLG dagegen Beschwerde einlegte, hatte der Bestattungsunternehmer sein Geld bereits erhalten. Die Richter des OLG merkten an, dass sie in der Sache den Standpunkt des Fiskus teilten: Für die vom Nachlassgericht getroffene Anordnung habe es keine ausreichende gesetzliche Grundlage gegeben. Bei allem Verständnis für den Wunsch des Bestatters, seinen Aufwand mit Hilfe des Nachlassgerichts erstattet zu bekommen, und für das Bestreben des Amtsgerichts, diese Hilfe nicht zu verweigern, stelle das Gesetz jedoch nicht auf die Interessen des Nachlassgläubigers – also hier des Bestatters – ab, sondern auf das des Erben. Diese Interessen und die ebenso erforderliche "Sicherung des Nachlasses" schlössen zwar nicht rundweg Erfüllungshandlungen des Nachlassgerichts aus, bevor der Erbe festgestellt sei. Stets aber müssten dabei die vermögensrechtlichen Interesse des endgültigen Erben im Vordergrund stehen. Zu dessen Lasten darf das Gericht nur in dringenden Fällen Verbindlichkeiten eingehen oder aus vorhandenem Kapital erfüllen. Das war hier nicht der Fall. Die Befriedigung der Forderung des Bestattungsunternehmers war weder eilig noch zur Nachlasssicherung nötig.

OLG Dresden, Beschluss vom 08.Juni 2010; Az: 17 W 510/10

 

Schenkungssteuer für zurückgegebenes Wohnrecht

Verzichtet jemand auf ein Wohnrecht, das ihm der Erblasser vermacht hat, und überträgt dieses zurück auf den Erben der Immobilie, so wird für den Erben Schenkungssteuer fällig. Das entschied jetzt das Niedersächsische Finanzgericht. Der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohnungen verfügte in seinem Testament, dass seine Lebensgefährtin ein lebenslanges Wohnrecht in einer der drei Wohnungen haben solle.

Nach seinem Tod wohnte die Frau auch zunächst in dieser Wohnung, zog dann jedoch in eine andere Stadt. Auf ihr Wohnrecht verzichtete sie zugunsten des Sohnes des Verstorbenen, der das Haus geerbt hatte. Das Wohnrecht wurde im Grundbuch gelöscht. Daraufhin setzte das Finanzamt gegenüber dem Erben Schenkungssteuer fest. Dieser erhob Einspruch. Ohne Erfolg.

Schenkungssteuer falle an, so die Richter, wenn eine Person einer anderen eine „freigebige Zuwendung“ zukommen lasse und „soweit die bedachte Person durch die Schenkung auf Kosten des Zuwendenden bereichert“ werde. Es müsse eine Vermögensverschiebung Vermögensmehrung auf der Seite des Beschenkten. Dies war hier der Fall: Das Wohnrecht stellt einen Vermögenswert dar, der hier ohne eine Gegenleistung an den Hauseigentümer zurückgegeben wurde. Die Grenzen zwischen steuerfreien so genannten Gelegenheitsgeschenken und Schenkungen, bei denen eine Schenkungssteuer fällig wird, sind fließend. Die Erbrechtsanwälte des DAV empfehlen, sich bei größeren Schenkungen vorher anwaltlichen Rat einzuholen.

Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 19. Februar 2010, Az: 3 K 293/09
 

BMF: Neue Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen für Stichtage ab 01.01.2011

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Rundschreiben vom 08.11.2010 an die obersten Finanzbehörden der Länder gemäß § 14 Abs. 1 Satz 4 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen für Bewertungsstichtage ab dem 01. Januar 2011 bekanntgegeben. Die Vervielfältiger wurden nach der am 4. November 2010 veröffentlichten Sterbetafel 2007/2009 des Statistischen Bundesamtes ermittelt."

Hier das Rundschreiben downloaden

 

 

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