Tipps zum Erbrecht

Pflege des Bruders – keine Vergütung nach dessen Tod

Date: 23.08.2010 | Wer einen Angehörigen pflegt, hat nicht automatisch einen Anspruch darauf, nach dem Tod des Erblassers hierfür einen finanziellen Ausgleich zu
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Vorsicht beim „Drei Zeugen-Testament“

Date: 23.08.2010 | Eigentlich wissen es alle: Man sollte seinen letzten Willen rechtzeitig durch ein Testament regeln. Dennoch haben längst nicht alle ein Testament
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Aktuelles

Ungleichbehandlung von Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern bei der Erbschaftsteuer verfassungswidrig

Date: 24.08.2010 | Eingetragene Lebenspartner werden in Bezug auf Erbschafts- und Schenkungssteuer erheblich stärker belastet als Ehepaare. Diese Ungleichbehandlung
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Aktuelle Downloads

Stellungnahmen, Urteile, wichtige Dokumente rund um die AG Erbrecht - unter "Aktuelle Downloads" finden Sie jeweils den frischesten Download und weitere Hinweise zur Rubrik "Downloads"

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Vorteile der Mitgliedschaft

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht! Mit uns bleiben Sie auf dem Laufenden. Denn mit unseren Fortbildungsangeboten und der Zeitschrift „ErbR“ informieren wir Sie stets über Neuigkeiten und aktuelle Urteile im Erbrecht. Als Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins stehen Ihnen außerdem Regionalbeauftragte als Ansprechpartner für Fachfragen zur Verfügung.

Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht ist, dass Sie als Rechtsanwalt Mitglied eines örtlichen Anwaltvereins sind. Sie finden Ihren örtlichen Verein am Sitz Ihres Landgerichts.


Fortbildung

  • Jährlicher Deutscher Erbrechtstag mit Mitgliederversammlung ca. zwei Wochen vor Ostern mit einem über 10-stündigen Fachprogramm – FAO-Bescheinigung wird erteilt.
  • Jährliche „ErbR“-Tagung im Herbst, abwechselnd in Karlsruhe oder in München – FAO-Bescheinigung wird erteilt.
  • Jährliche Deidesheimer Beratertage – FAO-Bescheinigung wird erteilt.
  • Ferner etwa 25 Fortbildungsveranstaltungen pro Jahr im ganzen Bundesgebiet – FAO-Bescheinigungen werden erteilt.
  • In Kooperation mit der AG Familienrecht: Jährlich jeweils einwöchiges Seminar in Warth/Österreich – FAO-Bescheinigung wird erteilt.
  • In Kooperation mit der DeutschenAnwaltAkademie und der DVEV: mehrere Fachanwaltskurse im Erbrecht pro Jahr.

An allen Fortbildungsveranstaltungen nehmen die Mitglieder zu deutlich vergünstigten Preisen teil. Mit der Teilnahme an nur einer (größeren) Veranstaltung ist in der Regel der Jahresbeitrag zur Arbeitsgemeinschaft „wieder drin“.


Zeitschrift „ErbR“

Der Bezug der 12-mal jährlich erscheinenden Fachzeitschrift „ErbR - Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis“ ist im Mitgliedsbeitrag bereits enthalten. Nicht-Mitglieder zahlen hierfür jährlich 132,00 € zzgl. Versandkosten. Die Zeitschrift informiert mit Aufsätzen, einem umfangreichen Rechtsprechungsteil und den Rubriken „Kostenpraxis“ und „IPR“ über neueste Entwicklungen im Erbrecht.


Mandanten-Werbeflyer

Vier Mandanten-Werbeflyer rund um das Thema Erbrecht können Sie als Mitglied für Ihre Kanzlei bei uns bestellen – bald auch bequem und direkt über unsere Homepage.


Regionalbeauftragte

Erfahrene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte stehen in jedem OLG-Bezirk als Ansprechpartner der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft zur Verfügung.


Kommunikation und Kooperation

Die jährlichen Veranstaltungen und die Mitgliederversammlung bieten vielfältige Möglichkeiten zum Kontakte-Knüpfen und zur Kooperation.


Interessenvertretung

Interessenvertretung für die im Erbrecht tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte durch

  • Image-Werbung
  • aktive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 100 € pro Jahr.


Beitrittserklärung