Terminhinweise

7. Deutscher Erbrechtstag

Tipps & Aktuelles zum Erbrecht

Ergänzungen auf einer Fotokopie des Originaltestaments müssen unterschrieben sein

Date: 25.01.2012 | Fügt der spätere Erblasser auf einer Kopie seines Testaments Änderungen oder Ergänzungen ein oder streicht Passagen, so muss er diese Kopie
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Recht des Pflichtteilsberechtigten auf Grundbucheinsicht

Date: 25.01.2012 | Erben haben ein Interesse daran festzustellen, welches Vermögen der Verstorbene hatte. Dazu gehören auch Immobilien oder die Nießbrauchrechte an
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Gemeinschaftliches Testament von Eheleuten gilt nach Scheidung und Wiederheirat nicht weiter

Date: 25.12.2011 | Gehen geschiedene Eheleute erneut miteinander eine Ehe ein, lebt ein gemeinschaftliches Testament aus der ersten gemeinsamen Ehe nicht wieder auf.
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Kein Erbschein für Inkassounternehmen

Date: 25.12.2011 | Inkassounternehmen werden immer „umtriebiger“. Diese und andere wirtschaftlich tätige Unternehmen versuchen vermehrt, den „erbrechtlichen
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Werbeflyer

Überzeugen Sie potentielle Mandanten - unsere Werbeflyer können Sie hier downloaden.

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Mitgliederbereich

Vorteile der Mitgliedschaft

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht! Mit uns bleiben Sie auf dem Laufenden. Denn mit unseren Fortbildungsangeboten und der Zeitschrift „ErbR“ informieren wir Sie stets über Neuigkeiten und aktuelle Urteile im Erbrecht. Als Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins stehen Ihnen außerdem Regionalbeauftragte als Ansprechpartner für Fachfragen zur Verfügung.

Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht ist, dass Sie als Rechtsanwalt Mitglied eines örtlichen Anwaltvereins sind. Sie finden Ihren örtlichen Verein am Sitz Ihres Landgerichts.


Fortbildung

  • Jährlicher Deutscher Erbrechtstag mit Mitgliederversammlung ca. zwei Wochen vor Ostern mit einem über 10-stündigen Fachprogramm – FAO-Bescheinigung wird erteilt.
  • Jährliche „ErbR“-Tagung im Herbst, abwechselnd in Karlsruhe oder in München – FAO-Bescheinigung wird erteilt.
  • Jährliche Deidesheimer Beratertage – FAO-Bescheinigung wird erteilt.
  • Ferner etwa 25 Fortbildungsveranstaltungen pro Jahr im ganzen Bundesgebiet – FAO-Bescheinigungen werden erteilt.
  • In Kooperation mit der AG Familienrecht: Jährlich jeweils einwöchiges Seminar in Warth/Österreich – FAO-Bescheinigung wird erteilt.
  • In Kooperation mit der DeutschenAnwaltAkademie und der DVEV: mehrere Fachanwaltskurse im Erbrecht pro Jahr.

An allen Fortbildungsveranstaltungen nehmen die Mitglieder zu deutlich vergünstigten Preisen teil. Mit der Teilnahme an nur einer (größeren) Veranstaltung ist in der Regel der Jahresbeitrag zur Arbeitsgemeinschaft „wieder drin“.


Zeitschrift „ErbR“

Der Bezug der 12-mal jährlich erscheinenden Fachzeitschrift „ErbR - Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis“ ist im Mitgliedsbeitrag bereits enthalten. Nicht-Mitglieder zahlen hierfür jährlich 132,00 € zzgl. Versandkosten. Die Zeitschrift informiert mit Aufsätzen, einem umfangreichen Rechtsprechungsteil und den Rubriken „Kostenpraxis“ und „IPR“ über neueste Entwicklungen im Erbrecht.


Mandanten-Werbeflyer

Vier Mandanten-Werbeflyer rund um das Thema Erbrecht können Sie als Mitglied für Ihre Kanzlei bei uns bestellen – hier der Link direkt zu unseren Flyern


Regionalbeauftragte

Erfahrene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte stehen in jedem OLG-Bezirk als Ansprechpartner der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft zur Verfügung.


Kommunikation und Kooperation

Die jährlichen Veranstaltungen und die Mitgliederversammlung bieten vielfältige Möglichkeiten zum Kontakte-Knüpfen und zur Kooperation.


Interessenvertretung

Interessenvertretung für die im Erbrecht tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte durch

  • Image-Werbung
  • aktive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 100 € pro Jahr.


Beitrittserklärung

 

Werbeflyer

Viele potenzielle Mandanten wissen gar nicht, wie wichtig es ist, rechtzeitig ein Testament aufzusetzen und wie notwendig es ist, sich dafür den qualifizierten Rat eines Anwalts einzuholen. Damit Sie diese potentiellen Mandanten für sich gewinnen können, hat der Geschäftsführende Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht für Sie vier Mandanten-Werbefaltblätter drucken lassen, die Sie bestellen können.

Hier können Sie unser Bestellformular downloaden und ausdrucken. Bitte gut leserlich ausfüllen und per Fax versenden.

Hier downloaden

Gründe für Eheleute und eingetragene Lebenspartner, ein Testament aufzusetzen

Gründe für nicht verheiratete Lebenspartner, ein Testament aufzusetzen

Gründe für Eheleute unterschiedlicher Nationalität, ein Testament aufzusetzen

Gründe für Unternehmer, ein Testament aufzusetzen
 

Allgemeines

Willkommen im Mitgliederbereich der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht. Einige Links in dieser Kategorie können Sie nur öffnen, wenn Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort eingeloggt haben.

Mitglieder sind mit Ihren Daten im Internet findbar - Ihre eigene "Minisite" können Sie im Redaktionsbereich um Bild, Homepageadresse und Newslettereinstellungen erweitern.

Ihre Adressdaten können Sie ausschließlich über der Berliner DAV-Mitgliederverwaltung ändern.

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Die beim DAV hinterlegten Daten werden regelmäßig von uns aktualisiert (einmal monatlich).

 

Downloads

In unserem Downloadbereich finden Sie wichtige Dokumente wie Geschäftsordnung, Stellungnahmen etc..

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