Mitgliederbereich
Vorteile der Mitgliedschaft
Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht! Mit uns bleiben Sie auf dem Laufenden. Denn mit unseren Fortbildungsangeboten und der Zeitschrift „ErbR“ informieren wir Sie stets über Neuigkeiten und aktuelle Urteile im Erbrecht. Als Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins stehen Ihnen außerdem Regionalbeauftragte als Ansprechpartner für Fachfragen zur Verfügung.
Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht ist, dass Sie als Rechtsanwalt Mitglied eines örtlichen Anwaltvereins sind. Sie finden Ihren örtlichen Verein am Sitz Ihres Landgerichts.
Fortbildung
- Jährlicher Deutscher Erbrechtstag mit Mitgliederversammlung ca. zwei Wochen vor Ostern mit einem über 10-stündigen Fachprogramm – FAO-Bescheinigung wird erteilt.
- Jährliche „ErbR“-Tagung im Herbst, abwechselnd in Karlsruhe oder in München – FAO-Bescheinigung wird erteilt.
- Jährliche Deidesheimer Beratertage – FAO-Bescheinigung wird erteilt.
- Ferner etwa 25 Fortbildungsveranstaltungen pro Jahr im ganzen Bundesgebiet – FAO-Bescheinigungen werden erteilt.
- In Kooperation mit der AG Familienrecht: Jährlich jeweils einwöchiges Seminar in Warth/Österreich – FAO-Bescheinigung wird erteilt.
- In Kooperation mit der DeutschenAnwaltAkademie und der DVEV: mehrere Fachanwaltskurse im Erbrecht pro Jahr.
An allen Fortbildungsveranstaltungen nehmen die Mitglieder zu deutlich vergünstigten Preisen teil. Mit der Teilnahme an nur einer (größeren) Veranstaltung ist in der Regel der Jahresbeitrag zur Arbeitsgemeinschaft „wieder drin“.
Zeitschrift „ErbR“
Der Bezug der 12-mal jährlich erscheinenden Fachzeitschrift „ErbR - Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis“ ist im Mitgliedsbeitrag bereits enthalten. Nicht-Mitglieder zahlen hierfür jährlich 132,00 € zzgl. Versandkosten. Die Zeitschrift informiert mit Aufsätzen, einem umfangreichen Rechtsprechungsteil und den Rubriken „Kostenpraxis“ und „IPR“ über neueste Entwicklungen im Erbrecht.
Mandanten-Werbeflyer
Vier Mandanten-Werbeflyer rund um das Thema Erbrecht können Sie als Mitglied für Ihre Kanzlei bei uns bestellen – bald auch bequem und direkt über unsere Homepage.
Regionalbeauftragte
Erfahrene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte stehen in jedem OLG-Bezirk als Ansprechpartner der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft zur Verfügung.
Kommunikation und Kooperation
Die jährlichen Veranstaltungen und die Mitgliederversammlung bieten vielfältige Möglichkeiten zum Kontakte-Knüpfen und zur Kooperation.
Interessenvertretung
Interessenvertretung für die im Erbrecht tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte durch
- Image-Werbung
- aktive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 100 € pro Jahr.
Werbeflyer
Viele potenzielle Mandanten wissen gar nicht, wie wichtig es ist, rechtzeitig ein Testament aufzusetzen und wie notwendig es ist, sich dafür den qualifizierten Rat eines Anwalts einzuholen. Damit Sie diese potentiellen Mandanten für sich gewinnen können, hat der Geschäftsführende Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht für Sie vier Mandanten-Werbefaltblätter drucken lassen, die Sie bestellen können.
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Hier können Sie unser Bestellformular downloaden und ausdrucken. Bitte gut leserlich ausfüllen und per Fax versenden. Hier downloaden |
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Gründe für Eheleute und eingetragene Lebenspartner, ein Testament aufzusetzen
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Gründe für nicht verheiratete Lebenspartner, ein Testament aufzusetzen
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Gründe für Eheleute unterschiedlicher Nationalität, ein Testament aufzusetzen
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Gründe für Unternehmer, ein Testament aufzusetzen
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Allgemeines
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Mitglieder sind mit Ihren Daten im Internet findbar - Ihre eigene "Minisite" können Sie im Redaktionsbereich um Bild, Homepageadresse und Newslettereinstellungen erweitern.
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